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   BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89   

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https://dejure.org/1990,13847
BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89 (https://dejure.org/1990,13847)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1990 - 5 AZR 368/89 (https://dejure.org/1990,13847)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 368/89 (https://dejure.org/1990,13847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall - Entstehen eines neuen Gehaltsfortzahlungsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten arbeitsfähig war und dann erneut erkrankt - Mehrere Vergütungsansprüche auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89
    Eine weitere Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall kann der Angestellte nur fordern, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in welchem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (BAGE 37, 172, 174 ff. = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Denn zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht zu arbeiten brauchte oder auch gar nicht arbeiten konnte, weil er nur für wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (vgl. BAGE 37, 172, 178 = AP Nr. 48, a.a.O., zu II 2 a der Gründe, m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 2 c der Gründe; sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81

    Lohnfortzahlung und Ende des Verhinderungsfalles

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89
    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 2 c der Gründe; sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG, zu 2 b der Gründe).

    Lediglich als Unterfall ist das Schichtende als Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers angenommen worden (BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55, a.a.O.).

  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88

    Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89
    An der Auffassung, das auf einen bestimmten Kalendertag festgelegte Ende der Arbeitsunfähigkeit bedeute für den Regelfall, daß damit das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf das Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers falle, hat der Senat im Urteil vom 12. Juli 1989 ausdrücklich festgehalten (- 5 AZR 377/88 - AP Nr. 77 zu § 616 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60

    Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89
    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts im angefochtenen Urteil enthalten demgegenüber keine wesentlich neuen, nicht bereits erwogenen Gesichtspunkte und können daher keine Veranlassung geben, diese Rechtsprechung zu ändern (vgl. insoweit BAGE 12, 278, 284 f. = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 13 Sa 117/11

    Entgeltfortzahlung - zur Frage zweier selbständiger oder überlappender

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - NZA 1989, 927; BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 368/89 - EEK I/1015; BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - BAGE 115, 206 = AP EFZG § 3 Nr. 25), der sich die erkennende Kammer anschließt, gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:.

    Nach der oben referierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts würde als zeitliche Zäsur sogar ein Zeitraum von einer halben Stunde zwischen zwei Krankheiten am selben Arbeitstag ausreichen (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 368/89 - EEK I/1015).

  • ArbG Hamburg, 10.12.2014 - 27 Ca 300/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Grundsatz der Einheit des

    Enthält die ärztliche Bescheinigung nur die Angabe eines Kalendertages, wird in der Regel die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der vom erkrankten Arbeitnehmer üblicherweise an diesem Kalendertag zu leistenden Arbeitsschichten bescheinigt (BAG v. 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 -, juris Rn. 15; v. 11.07.1990 - 5 AZR 368/89 -, juris Rn. 15).
  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    In diesen Fällen haben Arbeitnehmer - hier: die Klägerin - keinen Anspruch auf weitere maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung, selbst wenn es sich bei der die Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängernden Erkrankung um eine Neuerkrankung und nicht eine Fortsetzungskrankheit gehandelt hatte (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles, vgl. BAG v. 2.2. 1994 - 5 AZR 345/93, NZA 1994, 547; BAG v. 11.7. 1990 - 5 AZR 368/89, EEK I /1015; BAG v. 14.9. 1983 - 5 AZR 70/81, BB 1984, 1365; ErfK/ Dörner , 12. Aufl., § 3 Rz. 43).

    2010 eingetreten wäre (vgl. dazu BAG v. 12.7. 1989 - 5 AZR 377/88, NZA 1990, 927; BAG v. 11.7. 1990 - 5 AZR 368/89, EEK I /1015), mit der Folge, dass sie erst nach Ablauf der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erneut arbeitsunfähig erkrankt wäre und so einen weiteren 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum hätte erhalten können, sind nicht zu erkennen.

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